Private Krankenversicherung für Studenten

Unter gewissen Umständen kann es für Studenten durchaus Sinn machen, sich privat versichern zu lassen. Der Hauptgrund für diesen Entschluss ist die Tatsache, dass normale Studententarifen nicht mehr lohnenswert sind, z. B. bei einer Überschreitung des 30. Lebensjahres. Hier kann eine private Krankenversicherung für Studenten teilweise günstiger sein als die gesetzliche, freiwillige Krankenversicherung.

Ein weiterer Grund ist zudem, dass private Krankenversicherungen meist ein größeres Leistungsspektrum als gesetzliche Krankenversicherungen ausweisen.

Tipp:
Wenn du gesetzlich versichert bist, du jedoch gerne ein Leistungsspektrum wie privat Versicherte haben möchtest, kannst du auch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen.

Für welche Studenten kann sich eine private Krankenversicherung lohnen?

Eins vorweg, der Schritt, sich als Student privat versichern zu lassen, sollte im Vorfelde gut überdacht und Vor- und Nachteile gründlich abgewägt werden, da eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur schwierig oder gar nicht mehr möglich sein kann.

  • Eine private Krankenversicherung kann sich für Studenten lohnen, die das 30. Lebensjahr erreicht oder mehr als 14 Fachsemester aufzuweisen haben. Also immer dann, wenn man weder von der gesetzlichen Familienversicherung, noch von der studentischen Krankenversicherung profitieren kann und sich als Student freiwillig versichern muss. Hier können unter Umständen die Tarife der privaten Krankenversicherung günstiger als die der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Bedenke jedoch, dass es im Normalfall während des restlichen Studiums nicht mehr möglich sein wird, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, eventuell sogar darüber hinaus. (Siehe: Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)
  • Für Beamtenkinder - ein oder beiden Elternteil(e) - kann die private Krankenversicherung ebenfalls interessant sein, da die Eltern bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt sind. Dies bedeutet, dass der Dienstherr einen Teil der Kosten übernimmt, wobei der Anteil bis zu 80 % betragen kann. Wenn jedoch das 25. Lebensjahr erreicht wurde, man also nicht mehr berechtigt ist, familienversichert zu sein, muss man sich zum Normaltarif weiter privat versichern lassen, da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums nicht mehr möglich ist. Für weitere Informationen zu dieser Konstellation solltest du dich an einen gerichtlich zugelassenen Beihilfeberater oder Rechtsanwalt wenden, da es in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht gibt.

Wechsel in die private Krankenversicherung und umgekehrt

Wer sich als Student privat versichern lassen möchte, muss sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies ist innerhalb der ersten 3 Monate nach Einschreibung möglich, 3 Monate nach Ende der Familienversicherung (i. d. R. mit Erreichen des 25. Lebensjahrs), oder aber auch, wenn man nicht mehr die studentische Krankenversicherung in Anspruch nehmen darf (i. d. R. mit Erreichen des 30. Lebenjahrs, o. nach 14 Fachsemestern). Der Wechsel in die private Krankenversicherung gilt als unwiderruflich und ist nur unter ganz speziellen Ausnahmefällen während des Studiums rückgängig zu machen. Für weitere Informationen zu diesem Ausnahmefall erkundige dich am besten direkt bei einer Versicherung.

Im umgekehrten Fall, sprich wenn jemand vor Studienbeginn privat versichert war und sich nun gesetzlich krankenversichern lassen will, ist dies ebenfalls während der ersten 3 Monate nach Einschreibung möglich. Ein Wechsel während des Studiums ist unter normalen Umständen nicht mehr möglich. (Siehe: Bundesministerium für Gesundheit; Stand 09/16)

Stand 09/2016
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.
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